2005-10-28: Die icon its - intelligent tools & systems für Marketing GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 13813) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-01-12: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Munzinger, Uwe, 10538 Staat New York/USA, *20.03.1957; Musiol, Karl Georg, Schwaig, *25.04.1956; Szallies, Rüdiger, Nürnberg, *01.07.1958. Bestellt: Geschäftsführer: Prox, Axel Christoph, Nürnberg, *25.04.1964.
2007-12-14: Die Gesellschaft hat am 23.03.2007 mit der WPP Marketing Communications Germany B.V. mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande (eingetragen bei der Kamer van Koophandel Amsterdam Nr. 34161051) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 16.07.2007 zugestimmt.
2008-09-19: Die icon Trustmark GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 16858) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2010 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung (redaktionell). Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Leistungen im Bereich der Marktforschung und die Beratung in allen Belangen des Marketing, der Marktführung und der Unternehmensführung sowie das Halten, das Verwalten, der Erwerb und die Gründung von Beteiligungen an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.
2012-08-17: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Keller-Kern, Hildegard, Schwaig, *03.02.1952.
2013-10-04: Die icon Wirtschafts- und Finanzmarktforschung GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 16677) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-01-11: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016 hat die Änderung der Ziff. 1.1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Kantar added value GmbH.
2017-03-02: Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2017 hat die Änderung de Ziffer 1.1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: KANTAR Germany GmbH.
2017-08-24: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Büchner, Bernd, Usingen, *03.07.1960.
2017-09-01: Die Kantar Millward Brown GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-28: Die spring infotainment Wirtz und Pischke Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Saarlouis ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
2019-09-10: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kantar Live GmbH mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-18: Die Verschmelzung wurde am 01.10.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen . Der Gewinnabführungsvertrag vom 23.03.2007 mit der WPP Marketing Communications Germany GmbH (vormals WPP Marketing Communications Germany B.V.) mit dem Sitz in Amsterdam (Kamer van Koophandel Nr. 34161051) ist aufgrund der Verschmelzung mit der Kantar GmbH (bisher Kantar Live GmbH) zum 01.10.2019 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.