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KARO Marketing und Verlags-GmbH

Elektroschrott-Verordnung, Rheingauer, Elektronikgeräten..., Basistarifen, Übermittlungskosten, Logistikpartner, BattG
Adresse / Anfahrt
Erbacher Straße 19a
65343 Eltville am Rhein
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.1999 Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und damit die Sitzverlegung von Ingelheim (bisher Amtsgericht Mainz, HRB 23007) nach Eltville, sowie die Änderung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand: Konzeption, Koordination und Umsetzung von Marketing-Maßnahmen aller Art sowie die Betreibung von Verlagsgeschäften und gleichfalls der weltweite Handel mit Wirtschaftsgütern aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Szafranek, Ilona Joanna, Eltville, *22.01.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mann, Stefan, Eltville, *22.11.1971.

2010-05-25:
Geschäftsanschrift: Erbacher Straße 19 a, 65343 Eltville. Nicht mehr Geschäftsführer: Szafranek, Ilona Joanna, Eltville, *22.01.1982. Bestellt als Geschäftsführer: Mann, Stefan, Eltville am Rhein, *22.11.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der thats shopping GmbH mit Sitz in Budenheim verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-01-08:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden thats shopping GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz, HRB 8017) am 04.12.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.