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KAROParts Werkstattservice GmbH & Co. KG

Geschäft für Autoersatzteile, Leasingfahrzeuge, Originalersatzteile..., Werkstattausrüstung, Werkstattbedarf, AUTEL Original, Original Ersatzteilservice, Ctek, Lackierbedarf
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 57
71093 Weil im Schönbuch
1x Adresse:

Gottlieb-Binder-Straße 3
71088 Holzgerlingen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-08-13:
(der Vertrieb von Werkstattbedarf und Werkzeugen sowie der dazu benötigten Software für Kfz-Werkstätten, der Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen aus dem Bereich des Datenschutzes und die Vermittlung von Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Werkstattbedarf und Werkzeuge sowie die dazu benötigte Software zu entwickeln, herzustellen und zu vertreiben.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 57, 71093 Weil im Schönbuch. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: KAROParts Verwaltungs-GmbH, Holzgerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 780605), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-08:
Der Einzelkaufmann Durmaz, Oktay, Holzgerlingen, *17.08.1979 hat als Inhaber der Firma "KAROPARTS e. K. Inhaber Oktay Durmaz", Holzgerlingen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tage auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.