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Karr-Leasing Elisabeth Thiry-Karr

Dienstleistungen für Unternehmen, KARR Leasing, Meta-Produkten..., Optionale, Kontenübersicht, Finanzierungsangebote, Kindheitstraum, Exklusivfahrzeug, Exklusivfahrzeuge
Adresse / Anfahrt
Dieselstraße 10
66130 Saarbrücken
2x Adresse:

Koßmannstraße 19
66119 Saarbrücken


Bliesgersweilermühle 12
66271 Kleinblittersdorf


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2010. Geschäftsanschrift: Koßmannstraße 19, 66119 Saarbrücken. Gegenstand: Die Vermittlung von Leasingverträgen und die Autovermietung. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thiry-Karr, Elisabeth, Kleinblittersdorf, *07.01.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Otte, Michael, Kleinblittersdorf, *31.07.1965.

2010-12-23:
Prokura erloschen: Otte, Michael, Kleinblittersdorf, *31.07.1965.

2011-08-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Vermittlung von Leasingverträgen.

2015-03-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.01.2015 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, Frau Elisabeth Thiry-Karr, Kleinblittersdorf, *07.01.1958 übertragen. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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