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KAS Recycling gemeinnützige GmbH

Datenverarbeitung, Wilkommen, Haushaltsauflösungen..., Entrümpelungen
Adresse / Anfahrt
Uferstraße 16-18
32108 Bad Salzuflen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2007. Gegenstand: Die Förderung von Personen, die langzeitarbeitslos und/oder dauerleistungsgemindert sind bzw. bleiben durch Einbeziehung in Maßnahmen zum Umweltschutz und Recycling, sowie die Reintegration und Qualifizierung und der mildtätigen Hilfe für Betreute. Zur Erfüllung dieser Aufgaben leistet die Gesellschaft durch sozialpädagogische Maßnahmen Hilfe zur Selbsthilfe und initiiert aktivierende und motivierende Beschäftigungsprojekte mit sozialer Zielsetzung. Die Gesellschaft strebt an, zur Erreichung des Gesellschaftszwecks mit gemeinnützigen Vereinen und Gesellschaften, die gleiche Ziele verfolgen, zusammenzuarbeiten oder solche zu gründen. Die besagten Ziele sollen vorrangig über Recyclingmaßnahmen in allen ökologischen sinnvollen Bereichen erreicht werden. Des weiteren wird eine Förderung des Umweltschutzes insbesondere durch die Durchführung der Recyclingmaßnahmen und durch Aufklärungsmaßnahmen angestrebt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klimeck, Hans, Bad Salzuflen, *18.10.1959, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kooperation gegen Arbeitslosigkeit in Selbsthilfe durch Recycling e.V., Bad Salzuflen (AG Lemgo, VR 723) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gemeinnützigkeit) und 9 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.

2012-11-08:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Uferstr. 16-18, 32108 Bad Salzuflen.

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