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KBECS GmbH & Co. KG

BMUB, Umrüstung, Anfahrtskizze..., ZUG
Adresse / Anfahrt
Marktstraße 1
67487 Maikammer
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-23:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen für gewerbliche Unternehmen, kommunale Betriebe, Kommunen, sonstige Personen und Unternehmgungen im Produktions-, Dienstleistungs- und Logistikbereich.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marktstraße 1, 67487 Maikammer. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: KBECS Verwaltungs GmbH, Maikammer (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31798).

2016-07-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.04.2016 mit Nachtrag vom 28.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.04.2016 mit Nachtrag vom 28.06.2016 das von dem Einzelkaufmann Klaus Bellgardt, Maikammer, *16.03.1956 unter der Firma Klaus Bellgardt Planungsleistungen e.K. in Maikammer betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 12.07.2016 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.