2020-02-25: (ist der Groß- und Einzelhandel mit Schrott, Metallen und anderen Wirtschaftsgütern, die anerkannte Autoentsorgung, die fachgerechte Entsorgung von Abfällen sowie die Gestellung von Containern und deren Transport.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 18, 29640 Schneverdingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KBM Bosselmann Verwaltungs GmbH, Schneverdingen (Amtsgericht Lüneburg HRB 208583), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-03-05: Geändert, nun: Neue Firma: KBM Metall GmbH & Co. KG.
2021-01-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Bosselmann, Jörg, Bispingen, *07.06.1965 unter der Firma Kurt Bosselmann e.K. Inhaber Jörg Bosselmann in Schneverdingen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-26: Firma geändert, nun: Neue Firma: KBM Kurt Bosselmann Metallhandel GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der KBM Kurt Bosselmann Metallhandel GmbH mit Sitz in Schneverdingen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.