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KBW Technologie AG

Steuerungstechnik, Prüfstände, Kommunikationslösungen..., Robotersysteme, Belieferung, Target-y:.tm-header-mobile
Adresse / Anfahrt
Alleenstraße 35
73730 Esslingen am Neckar
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-04:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.07.2017. Geschäftsanschrift: Alleenstraße 35, 73730 Esslingen am Neckar. Gegenstand: Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen - gleich welcher Art - an mittelständischen Unternehmen. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Brandstetter, Jochen, Münsingen, *27.10.1969; Kleinhansl, Andreas, Neuhausen auf den Fildern, *21.12.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-01:
Die Gesellschaft hat am 25.07.2018 den Verschmelzungsvertrag vom 27.07.2018 zwischen "KBZ Beteiligungsgesellschaft mbH", Esslingen am Neckar und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2018-08-02:
Bestellt als Vorstand: Huss, Hermann, Herford, *17.04.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-18:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KBZ Beteiligungsgesellschaft mbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 730615) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-02-08:
Die Hauptversammlung vom 22.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: KBW Technologie AG.