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KCB UMA GmbH

Candle, Gniewkowo, Interlight..., Nutzungshinweise, Ganzjahresprogramm, Saisonprogramm, Serienschlussverkauf
Adresse / Anfahrt
Werner-von-Siemens-Straße 7-9
50226 Frechen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.1980. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Rheinbach nach Frechen beschlossen. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 7 - 9, 50226 Frechen. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Kerzen und ähnlichen Erzeugnissen. Stammkapital: 8.010.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Boock, Hartmut, Frechen, *03.08.1951, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hohn, Christian, Breitscheid, *27.05.1981; Margert, Natalia, Hürth, *05.06.1978; Peters, Rolf Andreas, Rheinbach, *19.01.1969.

2018-03-12:
Prokura erloschen: Hohn, Christian, Breitscheid, *27.05.1981; Peters, Rolf Andreas, Rheinbach, *19.01.1969.

2020-03-24:
Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura: Margert, Natalia, Hürth, *05.06.1978.

2021-08-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Vollmar Produktions GmbH mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRB 93282) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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