2008-11-26: Firma: KDAB Geschäftsführungs GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Übernahme einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der KDAB (Deutschland) GmbH & Co. KG. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR Geschäftsführer:; 1. Adam, Till, *04.04.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Böhm, Mirko, *07.03.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.09.2008.
2010-02-15: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Tempelhofer Ufer 11, 10963 Berlin.
2011-10-27: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Böhm, Mirko.
2012-03-12: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Geschäftsjahr und Jahresabschluss)..
2015-11-23: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Reuchlinstraße 10-11, 10553 Berlin
2017-09-20: Firma: KDAB GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 27.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 ist das Stammkapital um 100,00 EUR auf 27.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital) sowie § 1 (Firma). Die Kapitalerhöhung dient der Durchführung der Verschmelzung der KDAB GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42011). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KDAB GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42011) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.