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KDS Personalberatung GmbH

Personaldienstleistungen und -beratung, Beratungsagentur, Arbeitnehmerüberlassung..., Engpässen, Eckpfeiler, Kaufmännisch, VR-Special, Rekrutierung, Firmenwagen, Bundesligaspiele, Kartenkontingent
Adresse / Anfahrt
Lauterenstraße 37
55116 Mainz
1x Adresse:

Taunusstraße 57
55118 Mainz


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Gründung 2015
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2014. Geschäftsanschrift: Am Rothfloß 21, 55296 Gau-Bischofsheim . Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Erbringung von Führungs- und Managementleistungen für diese Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kraft, Thomas, Gau-Bischofsheim, *08.07.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kraft, Manfred, Mainz, *26.08.1966; Kraft, Uwe, Heidesheim, *10.08.1972.

2015-10-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Firma und der Gegenstand der Gesellschaft wurden geändert, der Sitz wurde von Gau-Bischofsheim nach Mainz verlegt. Geändert, jetzt: Neue Firma: KDS Personalberatung GmbH. Geändert, jetzt: Neuer Sitz: Mainz. Geändert, jetzt: Geschäftsanschrift: Athener Allee 6, 55129 Mainz. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung und Überlassung von Arbeitnehmern. Bestellt als Geschäftsführer: Andreas, Steffen, Mainz, *02.01.1987, einzelvertretungsberechtigt.

2017-06-07:
Änderung der Geschäftsanschrift: Taunusstr. 57, 55118 Mainz.

2019-01-10:
Einzelprokura: Becker, Anna-Lena, Langen, *21.06.1992.

2019-05-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Andreas, Steffen, Mainz, *02.01.1987. Einzelprokura: Kraft, Manuela, Gau-Bischofsheim, *28.06.1967. Prokura erloschen: Becker, Anna-Lena, Langen, *21.06.1992.

2020-04-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Lückert, Marc, Klein-Winternheim, *18.01.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-04-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lückert, Marc, Klein-Winternheim, *18.01.1972.

2021-11-22:
Änderung der Geschäftsanschrift: Lauterenstraße, 55116 Mainz.

2021-11-24:
Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Lauterenstraße 37, 55116 Mainz.

2022-03-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 500,00 EUR auf nunmehr 25.500,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 mit Nachtrag vom 23.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 - jeweils mit Nachtrag vom 23.03.2022 - mit der Kraft Dienstleistung & Servicegesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Gau-Bischofsheim (Amtsgericht Mainz, HRA 41944) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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