2007-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR beschlossen. 90.000,00 EUR.
2008-01-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2007 mit der N.W. Kältetechnik GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 101884) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2008-01-28: Bestellt als Geschäftsführer: Ruhländer, Jörg, Hannover, *09.03.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-26: Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Nickel, Ulf, Wunstorf, *29.03.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2014 mit der KKK Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ronnenberg (Amtsgericht Hannover HRB 101334) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-01-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Ernst-Udo, Wennigsen, *04.11.1947.