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KERBER AG

Funktionelle, Essenzielle, Seitenwechsel..., Schwimmbecken, Benutzerwünsche, ALENSO, Fertigbecken, Poolfolie, Sparpreisen, Wasserinhalt
Adresse / Anfahrt
An der Pfingstweide 16-18
63801 Kleinostheim
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-28:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.07.2009. Geschäftsanschrift: Am Neuen Berg 6 A, 63755 Alzenau. Gegenstand des Unternehmens: die Herstellung von, der Handel mit und der Vertrieb von alternativen Energiesystemen und Umwelttechnik. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, auch andere Geschäfte durchzuführen, sofern sie im weitesten Sinne dem Freizeitsektor zuzuordnen sind. Gegenstand ist weiter das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen und Anteilen an Tochtergesellschaften. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kerber, Svetlana, Alzenau, *28.01.1972.

2019-10-24:
Die Hauptversammlung vom 25.09.2019 hat die Änderung der §§ 1 sowie 2 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Neue Firma: KERBER AG. Neuer Sitz: Kleinostheim. Geschäftsanschrift: Pfingstweide 18, 63801 Kleinostheim.

2020-01-28:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Kerber, Svetlana, Alzenau, *28.01.1972, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Vorstand: Kerber, Gerhard, Alzenau, *08.04.1961, einzelvertretungsberechtigt. Die Active Pool GmbH mit dem Sitz in Kleinostheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.01.2020 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.01.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 08.01.2020 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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