2007-03-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2006. Gegenstand: Entwicklung von Konzepten für Hotel, Gastronomie und Wellness und deren Umsetzung sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Kober, Sabine Armella Elisabeth, Wiesbaden, *27.08.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 19.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Walter-Kolb-Str. 9-11, 60599 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 44.500,00 EUR.
2011-09-05: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplan zwischen ihr und der KERN-DESIGN Innenarchitektur+Kollektion Ltd., Aldermaston, Reading, Berkshire/ Großbritannien (Handelsregister für England und Wales, Companies House, Cardiff Nr. 06001966) beim Amtsgericht Cardiff/ Großbritannien (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.Gemäß § 122 d Satz 2 UmwG wird folgendes bekannt gegeben:1.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):KERN-DE-SIGN lnnenarchitektur+Kollektion Ltd.., eine Private Limited Company nach englischem Recht mit Sitz in Aldermaston, Reading, Berkshire, Großbritannien,eingetragen unter Nr. 06001966 im Handelsregister für England und Wales, Companies House, Cardiff, UK, als übertragende Gesellschaft sowieDREIKLANG Hotelkonzepte mit Charakter GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen unter HRB 79292 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main als übernehmende Gesellschaft.2.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der KERN-DE-SIGN lnnenarchitektur+Kollektion Ltd. auf die DREIKLANG Hotelkonzepte mit Charakter GmbH die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (DREIKLANG Hotelkonzepte mit Charakter GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der DREIKLANG Hotelkonzepte mit Charakter GmbH unter deren Geschäftsanschrift Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main, angemeldet haben, vorausgesetzt, sie können nicht bereits Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen späteren gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens dei Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden DREIKLANG Hotelkonzepte mit Charakter GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (KERN-DE-SIGN lnnenarchitektur+Kollektion Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter der übertragenden GesellschaftBei der vorliegenden Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft, die alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft ist, existieren keine Mmderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubiger- und Gesellschafterrechte können bei der DREIKLANG Hotelkonzepte mit Charakter GmbH, Walter KoIb Str. 9 - 11, 60599 Frankfurt am Main, angefordert werden.Diese Mitteilung erfolgt zwecks Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4, Satz 3 UmwG.
2012-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: KERN-DESIGN GmbH.