2013-02-12: (Die Produktion von Gerüsten, Gerüstteilen und Lagertechnik sowie der Handel hiermit.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fabrikstraße 5, 88471 Laupheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Geschäftsführer des jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, bei Rechtsgeschäften zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft uneingeschränkt zu vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: KERO Verwaltungs GmbH, Laupheim (Amtsgericht Ulm HRB 728890).
2013-09-17: Der Einzelkaufmann Rolf Kehrle, geb. 25.04.1967 hat als Inhaber der Firma "KERO Bau- und Lagertechnik e.K., Inhaber Rolf Kehrle", Laupheim (Amtsgericht Ulm HRA 723589) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 12.08.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.