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KFUP Steuerberatungsgesellschaft mbH

Kreativbranche, Existenzgründern, Realized...
Adresse / Anfahrt
Taubenheimstraße 16
70372 Stuttgart
1x Adresse:

Zum Lindenhof 5b
01665 Klipphausen


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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-06-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2020. Geschäftsanschrift: Taubenheimstraße 16, 70372 Stuttgart. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 01665 Klipphausen, Geschäftsanschrift: Zum Lindenhof 5 b, 01665 Klipphausen. Gegenstand: Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen, es sei denn, die zuständige Steuerberaterkammer hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Finkel, Oksana, Stuttgart, *25.05.1979; Knobloch, Philipp, Kernen im Remstal, *05.12.1973; Krauß, Jürgen, Steuerberater, Stuttgart, *18.08.1955, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung Partneschaftsgesellschaft "KFUP Krauß, Finkel und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB", Stuttgart gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.