2021-10-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2021. Geschäftsanschrift: Josef-Baumann-Straße 33, 44805 Bochum. Gegenstand: Die Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen jeder Marke und aller Art, der An- und Verkauf und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen und dem dazugehörigen Zubehör und entsprechenden Ersatzteilen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere auch dazugehörige Handelsgeschäfte zu betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Runge, Christian Hans Oscar, Castrop-Rauxel, *30.06.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-25: Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KFZ-Meisterbetrieb Christian Runge e.K., Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 7746) beschlossen.
2022-01-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.10.2021 das Vermögen der unter der Firma KFZ-Meisterbetrieb Christian Runge e.K. mit Sitz in Bochum (AG Bochum, HRA 7746) einzelkaufmännisch geführten Unternehmung als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-02: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.01.2022 wirksam geworden.