2010-09-01: Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V. Ortsvereinigung Baden-Baden, Baden-Baden, ( , ).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2010 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 25.06.2010 und 22.07.2010 mit der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen, Kreisvereinigung Bühl e. V. mit Sitz in Bühl (Amtsgericht Bühl VR 35) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Nichteingetragener Hinweis: Den Gläubigern des Vereins ist, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können, nach Maßgabe des § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen sechs Monaten ab der letzten Bekanntmachung bei dem Verein schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird.