2005-04-06: Die Gesellschafterversammlung vom 27.8.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: KI GmbH DV-Lösungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.8.04/19.11.04 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.8./19.11.04 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der KI GmbH CV-Lösungen mit Sitz in Bielefeld (HRB 35356 Amtsgericht Bielefeld) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-04-06: Die Gesellschafterversammlung vom 27.8./19.11.04 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 12.035,41 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der KI GmbH DV Lösungen in Bielefeld (HRB 35356 Amtsgericht Bielefeld beschlossen. Neues Stammkapital: 37.600,00 EUR.
2005-04-07: Die Gesellschafterversammlung vom 27.8.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: KI GmbH DV-Lösungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.8.04/19.11.04 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.8./19.11.04 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der KI GmbH CV-Lösungen mit Sitz in Bielefeld (HRB 35356 Amtsgericht Bielefeld) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-04-07: Die Gesellschafterversammlung vom 27.8./19.11.04 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 12.035,41 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der KI GmbH DV Lösungen in Bielefeld (HRB 35356 Amtsgericht Bielefeld beschlossen. Neues Stammkapital: 37.600,00 EUR.
2005-05-03: Geschäftsführer: Fromme, Günter, Schloß Holte-Stukenbrock, *11.12.1953; Mehl, Michaela, Bielefeld, *04.10.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-23: Änderung zur Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Straße 35, 33602 Bielefeld.