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KIDSMONT GmbH

Gesamtbewertungen, Sehr geehrter Kunde, Kletterwand..., Befestigungsmaterial, Stabil
Adresse / Anfahrt
Meeraner Straße 11e
12681 Berlin
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-22:
Firma: KIDSMONT GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Meeraner Straße 11 E, 12681 Berlin; Gegenstand: Der Onlinehandel, insbesondere mit Sport- und Spielgeräten, Spielzeug, Möbeln sowie Holz- und Holzprodukten einschließlich deren Herstellung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Gorbunov, Eugen, *31.05.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.03.2021

2021-09-30:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung des Einzelunternehmens unter der Firma Eugen Gorbunov e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 59026) aus dem Vermögen des Inhabers zur Aufnahme als Gesamtheit auf die Gesellschaft um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.09.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage das unter der Firma Eugen Gorbunov e.K. mit Sitz in Berlin geführte Einzelunternehmen (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 59026) durch Übertragung im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.