2006-03-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.02.2006 Teile des Vermögens (eine Forderung sowie Pensionsverbindlichkeiten) der Surfasit GmbH & Co. KG mit Sitz in Detmold (Amtsgericht Lemgo, HRA 3581) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-03-02: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.2.2006 wirksam geworden.
2020-12-08: Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Von Amts wegen nach § 384 II FamFG berichtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist durch die Insolvenz eingeschränkt.