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KINDERKISTE e.V.

Heidelberg und Ilvesheim, Kindertagesstätten Heidelberg, Trägerbüro..., Wochenstunden, Nachbereitungszeit, Regenerationstage, Kindereinrichtung, Fortbildungsmöglichkeiten, TVöD, Abläufen
Adresse / Anfahrt
Schloßstraße 6
68723 Schwetzingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-06-24:
VR 332737: KINDERKISTE e.V., Heidelberg . Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2020 mit Nachtrag vom 28.04.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.12.2020 und 28.04.2021 aus seinem Vermögen den Teilbetrieb "Kindertagesstätte Goethestraße" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KINDERKISTE Goethestraße gGmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 737986) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2020 mit Nachtrag vom 28.04.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.12.2020 und 28.04.2021 aus seinem Vermögen den Teilbetrieb "Kindertagesstätte Heddesheimer Straße" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KINDERKISTE Heddesheimer Straße gGmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 737981) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2020 mit Nachtrag vom 28.04.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.12.2020 und 28.04.2021 aus seinem Vermögen den Teilbetrieb "Kindertagesstätte Ziegelhäuser Landstraße" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KINDERKISTE Ziegelhäuser Landstraße gGmbH", Schwetzingen (Amtsgericht Mannheim HRB 738079) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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