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KIWI Consulting EDV-Beratung GmbH

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Adresse / Anfahrt
Haller Straße 54
74189 Weinsberg
1x Adresse:

Odenwaldstraße 14
69190 Walldorf


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11 Ansprechpartner/Personen
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mind. 11 Mitarbeiter
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5x HR-Bekanntmachungen:

2016-10-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.1994 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 23.12.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Der Sitz ist von Obersulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 105754) nach Walldorf verlegt. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 24, 74189 Weinsberg. Gegenstand: Die Projektabwicklung und Beratung im IT-Umfeld. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Edelmann, Lothar, Wiesloch, *08.08.1967; Kilian, Jörg-Thomas Udo, Obersulm, *12.01.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2018-04-30:
Änderung der Geschäftsanschrift: Haller Straße 54, 74189 Weinsberg.

2021-12-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-05-06:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2022 mit Nachtrag vom 28.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KIWI People GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 735032) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-05-27:
Schreibfehler bzgl. des Vertragsdatums von Amts wegen berichtigt: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 mit Nachtrag vom 28.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KIWI People GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 735032) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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