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KJ Performance GmbH

BMW, Autoservice, Tuning Webside..., Tieferlegung, Leistungssteigerung, KW-Suspension, AK-Motion, ASA-Kompressor
Adresse / Anfahrt
Franz-Xaver-Engelhardt-Straße 1
94333 Geiselhöring
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.04.2021. Geschäftsanschrift: Franz-Xaver-Engelhardt-Straße 1, 94333 Geiselhöring. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Reparatur, Instandhaltung sowie Tuning und Motorsportumbauten von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Jungmayer, Karl Mario, Geiselhöring., *23.04.1991, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Spaltungsvertrag vom 17.05.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 17.05.2021 das unter der Firma KJ Performance Autotuning e.K. mit Niederlassung in Geiselhöring (Amtsgericht Straubing HRA 7059) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Jungmayer, Karl Mario, Geiselhöring, *23.04.1991 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.