2014-04-25: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Partner. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Partnerschaft aufgenommen werden. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Klamert, Markus, Rechtsanwalt, Unterhaching, *25.06.1962; Mahr, Andreas, Rechtsanwalt, Neuried, *16.09.1959, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.