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KLB Laserschweißtechnik GmbH & Co. KG

Metallbauer, Askay, MAG-Schweißen..., Laserhärten, Laserschweißen, Füllschweißen, Laserpulverauftragschweißen, Reparaturschweißen, WIG-Schweißen, Lasergravieren, Laserbeschriften
Adresse / Anfahrt
Nottebohmstraße 16
58511 Lüdenscheid
1x Adresse:

Askay 11
57439 Attendorn


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-28:
Kommanditgesellschaft. Nach Firmenänderung, nunmehr Geschäftsanschrift: Nottebohmstraße 16, 58511 Lüdenscheid. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KLB Verwaltungs GmbH, Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 8262), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Finnentrop (bisher Amtsgericht Siegen, HRA 9015) nach Lüdenscheid verlegt. Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts des Vorinhabers (KLB Laserschweißtechnik GmbH, Lüdenscheid, AG Iserlohn, HRB 4657) entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.

2017-12-08:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KLB Verwaltungs GmbH, Lüdenscheid . Persönlich haftender Gesellschafter: Thorsten Raab Verwaltungs GmbH, Finnentrop (Amtsgericht Siegen HRB 8549), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2017 mit der Thorsten Raab Schweißtechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Finnentrop (Amtsgericht Siegen HRA 8253) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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