2008-03-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2008. Gegenstand: Die Durchführung von Gelegenheits- und Reiseverkehr mit Omnibussen und übrigen Verkehrsmitteln, die Durchführung von Reisen und Pauschalreisen und deren Vermittlung (Agenturtätigkeit). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hermann-Borinski, Sybille, geb. Hermann, Velbert, *16.10.1964; Schwotzer, Olaf, Velbert, *04.12.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2009-09-10: Geschäftsanschrift: Wodanstraße 32, 42555 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwotzer, Olaf, Velbert, *04.12.1966.
2011-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 44.000,00 EUR auf nunmehr 69.000,00 EUR beschlossen. 69.000,00 EUR.
2014-01-06: Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 30.12.2013 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 819/13). Die Vertretungsmacht kann durch die Insolvenz eingeschränkt sein. Gemäß §§ 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG, 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen.
2019-02-21: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
2019-06-25: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.