2009-07-06: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Voßler, Hans-Dieter, Stuhr, *14.10.1942, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-21: Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
2010-09-15: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 600.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
2011-09-09: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Aufgaben des Beirats) und § 17 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
2015-01-19: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Dauer der Gesellschaft) und § 17 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Voßler, Hans-Dieter, Stuhr, *14.10.1942. Geschäftsführer: Brunken, Lars, Rastede/Nethen, *28.05.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Brunken, Lars, Rastede/Nethen, *28.05.1967.
2020-06-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.04.2020 mit der KLK Klima-Lüftung-Kälte Handels- und Planungs- GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 120325) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.