2020-12-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2020. Geschäftsanschrift: Monaiser Straße 9a, 54294 Trier. Gegenstand: Die Produktion und Entwicklung im Bereich des Fahrzeugbaus, der Vertrieb von Fahrzeugen aller Art, die Durchführung von Reparaturen, der Handel mit Ersatzteilen sowie alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die mit dem Fahrzeugwesen im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Blau, Rainer, Schöndorf, *18.01.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-28: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf nunmehr 35.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Einzelprokura: Nichts, Christian, Trier, *29.12.1969. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.03.2021 nebst Ergänzung vom 02.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2021 und vom 02.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.03.2021 und vom 02.06.2021 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Fahrzeugtechnik) der KLW Karosseriebau - Lackierwerk - Werbetechnik GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich, HRB 3306) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-06: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.07.2021 wirksam geworden.