2014-08-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2014 mit der SANICO AUTOMOTIVE. Kraftfahrzeugteile Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 4273) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-08-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2014 mit der Bella Bagno Sanitärartikel Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 8871) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-08-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2014 mit der Autokraft Ersatzteilvertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 8865) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-23: Änderung zur Geschäftsanschrift: Landgrafenstraße 138 b, 53842 Troisdorf.