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odd GmbH & Co. KG Print + Medien

Medienproduktion, O.D.D, Funktionale..., BVF, Bedienungshinweisen, Versandfragen, Farbigkeit, Endformat, Printmeister, Rollenhaftetiketten
Adresse / Anfahrt
Otto-Meffert-Straße 5
55543 Bad Kreuznach
1x Adresse:

Postfach 2261
55511 Bad Kreuznach


Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
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mind. 27 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-03-02:
(Die Herstellung von Druckerzeugnissen im Digital-, Bogen- sowie Rollenoffset- und Flexodruck die Weiter- und Endverarbeitung, die Erstellung von Druckformen und normgerechten Drucksimulatoren, die Aufbereitung von Daten für Print und Web, die Ausübung von Lettershop-Dienstleistungen, das Erstellen von Fotografien, der Betrieb und die Erstellung von Internetplattformen sowie die Gestaltung und Konzeption von Firmenerscheinungsbildern und Drucksachen aller Art inklusive aller damit in Zusammenhang stehender Agenturtätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Meffert-Str. 5, 55543 Bad Kreuznach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KM-Verwaltungs GmbH, Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach HRB 20653), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin (KM Verwaltungs GmbH) und der Kommanditgesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der odd Aktiengesellschaft, Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach HRB 20393) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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