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KMS-BC Autowäsche GmbH

Autowaschanlage, WaschBär, Sauger..., Autoaufbereitung, BonusCard, Waschprozess, Aufladung
Adresse / Anfahrt
Leipzigstraße 24
88400 Biberach an der Riß
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2008. Gegenstand: Der Betrieb von Autowasch- und Autopflegecentern sowie die Erbringung von Betreiberdienstleistungen (z.B. Anlagencontrolling, Schulung, Marketing, Verwaltung, Bürodienste usw.) für externe Auftraggeber. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Knaus, Mirjam, Ochsenhausen, *13.01.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-04-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Herbinger, Ursula, Ochsenhausen, *16.09.1961. Nicht mehr Geschäftsführer: Knaus, Mirjam, Ochsenhausen, *13.01.1972.

2012-06-25:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Herbinger, Ursula, Ochsenhausen, *16.09.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.06.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MAT GmbH", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 721084) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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