2012-06-12: Die Gesellschafterversammlung hat am 22.05.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 535,40 auf EUR 26.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) zu ändern. Neue Firma: XETRON Hamburg Kassen-Grossmarkt GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Papenreye 16, 22453 Hamburg. 26.100,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Hörr, Michael, Havixbeck, *09.03.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-19: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). der Groß- und Einzelhandel und Vertrieb von Elektronikhardware, insbesondere Kassensysteme und Komponenten und Peripheriegeräten, und Software und die Erbringung von Management Dienstleistungen, Unternehmensberatung und anderen Dienstleistungen.
2013-05-28: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.
2013-05-28: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.
2014-02-28: Ausgeschieden Geschäftsführer: Hörr, Michael, Havixbeck, *09.03.1967. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pinski, Stefanie Nicola, Ellerbek, *12.04.1966.
2015-01-02: Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 1 (Firma). Neue Firma: KMZ Hamburg Kassen Grossmarkt GmbH.
2020-09-14: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 mit der dadurch neu gegründeten KMZ Kassensysteme Nord AG mit Sitz in Bremen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-11-03: Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers KMZ Kassensysteme Nord AG (Amtsgericht Bremen, HRB 36163 HB) am 29.10.2020 wirksam geworden.