2011-12-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2011. Geschäftsanschrift: Bremer Heerstr. 17a, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Gegenstand: Der Handel mit Reinigungs- und Hygieneartikeln, die Beratungen und Schulung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen, die dem Geschäftszweck förderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knape, Sven Klaus, Bremen, *09.10.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-09-10: 30.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 hat zum Zwecke der Übernahme der Firma Sven Knape Hygienevertrieb, Inh. Sven Knape, e.K,Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode HRA 201977) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 das unter der Firma Sven Knape Hygienevertrieb, Inh. Sven Knape, e.K. mit Sitz in Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode HRA 201977) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2012 . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.