2020-03-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Lauterstraße 50, 67752 Wolfstein. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von textilen Produkten in Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei, Veredlung und/oder Konfektion sowie der Vertrieb oder die Vermietung dieser Produkte und von weiteren Produkten sowohl im medizinischen Bereich als auch im Bereich der Rohrsanierung (hier einschließlich technischer Komponenten, Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen), ferner das Betreiben aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen einschließlich der Verwaltung von Betriebsgrundstücken sowie das Betreiben aller Geschäfte und Unternehmungen, die dem Hauptgegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar dienen. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hehl, Achim, Wolfstein, *07.10.1983; Junginger, Klaus-Magnus, Pullach, *17.08.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bohrmann, Michael, Olsbrücken, *30.03.1968; Kaltenhäuser, Gunter, Blieskastel, *28.06.1974; Nittel, Bettina, Wolfstein, *25.02.1961; Schinkel, Anja, Rothselberg, *01.02.1968. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Karl Otto Braun GmbH & Co. KG, Wolfstein (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 21123) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2020.
2020-06-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2020 mit der Hans Braun, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wolfstein (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 21019) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-28: Mit der PAUL HARTMANN AG (Amtsgericht Ulm, HRA 661090) als herrschendem Unternehmen ist am 16.06.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2020-09-08: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ferck, Claus Christian, Hamburg, *08.10.1978.
2020-10-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Junginger, Klaus-Magnus, Pullach, *17.08.1970.
2021-10-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 und der Gesellschafterversammlung der BRAWO SYSTEMS GmbH vom 26.10.2021 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die BRAWO SYSTEMS GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32807) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.