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KOLK 17 gGmbH

Figurentheater, Items[activeindex].focus, Setze den Fokus..., TheaterFigurenMobil, Element, Tauch
Adresse / Anfahrt
Kolk 14
23552 Lübeck
1x Adresse:

Beckergrube 38-52
23552 Lübeck


Kontakt
26 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-27:
Fritz Fey Stiftung Theaterfigurenmuseum gGmbH, Lübeck. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Geschäftsführer:; Fabian, Bodo, *25.09.1940, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.05.2006 ist das Stammkapital um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) sowie § 6 Ziffer 7 ff. (Geschäftsführung, Vertretung) geändert worden..

2008-08-28:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Fabian, Bodo; Geschäftsführer:; 3. Bartels, Klaus, *03.09.1942, Stockelsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.

2010-08-27:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Kolk 14, 23552 Lübeck Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Bartels, Klaus.

2012-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Fey, Fritz; Geschäftsführer: 4. Wagner, Martina, *24.01.1984, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2015-01-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Wagner, Martina; Geschäftsführer: 5. Dr. Sternfeld, Felicia, *01.07.1970, Karlsruhe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2016-04-04:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Dr. Sternfeld, Felicia; Geschäftsführer: 6. Dr. Napp, Antonia, *11.10.1972, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2017-11-24:
Prokura: 1. Brüggen, Nathalie, geb. Bielfeldt, *10.12.1969, Lübeck; Einzelprokura

2020-12-23:
Name der Firma: KOLK 17 gGmbH; Gegenstand: der Betrieb eines Theaterfigurenmuseums und eines Figurentheaters in Lübeck (mit allen Figurartens, z.B. Handpuppen, Stoffpuppen, Stabpuppen, Schattenfiguren) und die Durchfühurng von damit zusammenhängenden Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Vorträgen, Symposien, musikalischen Darstellungen und sonstigen pädagogischen Angeboten) mit Bezug zum Figurenspiel sowie die wissenschaftliche Dokumentation und Unterhaltung der kulturell wertvollen Sammlungsbestände von international herausragendem Rang für die interessierte Allgemeinheit und Fachwelt. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51 ff. AO) alle Handlungen vornehmen und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst und dabei insbesondere geändert in § 1 Absatz 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Figurentheater Lübeck gemeinnützige GmbH vorm. Lübecker Marionettentheater Fritz Fey mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 6417 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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