2015-06-23: Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2015 mit Nachtrag vom 10.06.2015 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die Kontrapunkt gGmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 219111) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.