2014-08-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.1987, zuletzt geändert am 26.09.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 13610) nach Gottmadingen verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Hauptstraße 99, 78244 Gottmadingen. Gegenstand: Die Herstellung, sowie Im-Export und der Großhandel von medizinischen, parapharmazeutischen und kosmetischen Artikeln. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Nielsen, Arne, Flintbek, *30.10.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Thomas, Gottmadingen, *02.12.1975.
2017-03-23: Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: KOOM Trading GmbH. Gegenstand geändert; nun: Handel mit Medizinprodukten und Kosmetikartikeln aller Art sowie der Im- und Export.
2017-05-30: Bestellt als Geschäftsführer: Steinke, Manfred, Mörlenbach, *11.12.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nielsen, Arne, Hilzingen, *30.10.1971.
2018-04-18: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2018 mit der Aktiengesellschaft "A.C.A. Müller ADAG Pharma Aktiengesellschaft", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 541570) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.