2021-12-21: Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.08.2021 mit Änderungen vom 29.09.2021 und 25.10.2021. Geschäftsanschrift: Deisterstr. 20, 31785 Hameln. Die Vermittlung von Konten, Finanzierungen und Bausparverträgen nebst der Vermittlung der damit im Zusammenhang stehender Versicherungsleistungen sowie die Erbringung von entsprechenden Beratungsleistungen; der Betrieb, Vertrieb und die Vermarktung von Internetportalen, insbesondere des Internetportals www.kredit.de, sowie die Entwicklung, die Herstellung, das Onlinemarketing und der Handel von Internetdienstleistungen und Internetprojekten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten; das Betreiben eines Franchisenetzes zur Förderung des öffentlichen Interesses an den Produkten der Kredit.DE Gruppe einschließlich der Koordinierung der Werbemaßnahmen der Franchise-Nehmer. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Meisel, Rolf, Freital, *17.04.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Scholz, Alexander, Schöneiche, *19.02.1989, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kredit.DE GmbH, Hameln nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.