2005-05-03: Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 235,40 EUR auf 25.800,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: printhoch2 - GmbH.
2005-11-09: Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: KS Druck GmbH.
2006-09-28: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "KS Druck GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Neukirchen v.W. (Amtsgericht Passau HRA 11840) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.