2012-10-26: Geschäftsanschrift: Benbeckenstr. 14, 28717 Bremen; Gegenstand: Handel mit Waren aller Art und Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich. Kapital: 25.000 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Sievert, Kirsten, *22.07.1967, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.10.2012
2022-04-29: Firma:KS Futurum GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2022 wurde die Firma und der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer) geändert. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 17.03.2022 Teile des Vermögens (operativen Geschäftsbetrieb gemäß Anlage I des Ausgliederungsplans) an die KS Pharma-Service GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 37942 HB) übertragen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.