2017-12-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2017. Geschäftsanschrift: Spielbruch 53, 42659 Solingen. Gegenstand: Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere für die Gastronomie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kirubakaran, Lingaray, Solingen, *27.07.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-12-12: Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Übernahme im Wege der Ausgliederung von Teilen des Vermögen des Herrn Lingaray Kirubakaran, Solingen, * 27.7.1976, handelnd unter KS Glas- und Gebäudereinigung - Lingaray Kirubakaran Glas- und Gebäudereinigung e.K. (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24774). Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.
2018-12-12: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.11.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag Teile des Vermögens des Herr Lingaray Kirubakaran, Solingen, * 27.7.1976 (das unter der Firma KS Glas- und Gebäudereinigung - Lingaray Kirubakaran Glas- und Gebäudereinigung e.K., betriebene Unternehmen mit Sitz in Solingen, Amtsgericht Wuppertal, HRA 24774) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.