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KS-TURBO GmbH

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Besenacker 6
35108 Allendorf (Eder)
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-05:
Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2017 mit Nachtrag vom 12.12.2017.

2018-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2017. Geschäftsanschrift: Besenacker 6, 35108 Allendorf . Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Aufbereitung von Turboladern sowie der An- und Verkauf von Motor- und Kfz.-Teilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Naumov, Sergey, Allendorf , *06.06.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von dem Einzelkaufmann Sergey Naumov, Allendorf , *06.06.1977 unter der Firma Sergey Naumann e.K. mit Sitz in Allendorf (Amtsgericht Amtsgericht Marburg, HRA 5023) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 (Stammkapital/Stammeinlage) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.

2018-08-29:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.07.2018 mit Nachtrag vom 14.08.2018 das von dem Einzelkaufmann Naumov, Sergey, Allendorf , *06.06.1977 unter der Firma Sergey Naumov e.K. in Allendorf (Amtsgericht Marburg, HRA 5023) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gäubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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