2010-04-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jaeger, Guido, Bensheim, *28.05.1967.
2011-11-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fertig, Robin, Westhofen, *24.04.1970; Mückenmüller, Veit, Mannheim, *23.03.1979; Polland, Marcel, Mannheim, *03.07.1981.
2011-12-09: Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fertig, Robbin-James, Westhofen, *24.04.1970.
2014-03-26: Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: a) die Planung, Entwicklung, Herstellung, Lieferung sowie die Reparatur, Wartung und Montage von Sondermaschinen b) der Handel mit Nähmaschinen, Textilien und mechanischen Erzeugnissen; c) die Erbringung von technischen Dienstleistungen, insbesondere die Beratung für den Einsatz vg. bezeichneter Produkte und die Vermittlung des entsprechenden Know-hows; d) die Verwaltung eigenen Vermögens.
2014-05-26: Bestellt als Geschäftsführerin: Fan, Jing, Lorsch, *05.04.1974. Geändert, nun: Geschäftsführer: Keilmann, Robert, Bensheim, *04.09.1966, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-07-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KSE GmbH mit Sitz in Lorsch (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25309) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-07-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KSA Verwaltungs GmbH mit Sitz Lorsch (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25308) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-03-24: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PFAFF Industriesysteme und Maschinen GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 31763) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-03-27: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PFAFF Industriesysteme und Maschinen GmbH am 26.03.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.