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KT mobility solutions GmbH

Tartarini, Autogas, Shariff-Komponente..., Omniture, LinkedIn-Komponente, Quantcast, Zahlungsmöglichkeit, Wirtschaftsauskunfteien, Skrill, Gasanlagen
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 42
46240 Bottrop
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Oberhausen (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 21483) nach Bottrop beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestr. 42, 46240 Bottrop. Gegenstand: der Generalvertrieb von Autogassystemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kickum, Stefan, Bottrop, *03.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nunmehr Neue Firma: KT mobility solutions GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2020 mit der Kickum GmbH mit Sitz in Bottrop verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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