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KTL Event Schmiede GmbH & Co. KG

Eventmodule, Jahrmarkt, Bühnensysteme..., Wegebahnen, Rennwelt, Nostalgie, Beachparty, Emma und Hugo, FOTOBUS, Sofortdruck
Adresse / Anfahrt
Schleyerstraße 2
36041 Fulda
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-31:
(Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (event-Service), Vermietung von Unterhaltungsgeräten und Imbissbetrieb.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schleyerstraße 2, 36041 Fulda. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: KTL Event Schmiede Verwaltung GmbH, Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 5950).

2011-10-06:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Siegfried Völlmecke, Fulda, *05.07.1946 unter der Firma KTL Event Schmiede e.K. in Fulda (Amtsgericht Fulda HRA 5489) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-10-20:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.10.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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