2009-01-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2008 mit Änderung vom 02.12.2008. Geschäftsanschrift: Kreuzweg 49, 48249 Dülmen. Gegenstand: Durchführung von Krankentransporten und Mietwagenfahrten vornehmlich im Bereich Coesfeld. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fiedler, Stanley, Dülmen, *11.04.1980; Zillmann, Kay, Dülmen, *13.12.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-01-22: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: KTS Krankenbeförderung GmbH. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 48282 Emsdetten, Geschäftsanschrift: Wilmersstraße 6, 48282 Emsdetten.
2017-03-24: Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrich-Leggewie-Straße 5, 48249 Dülmen.
2019-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Pizzeria Castello UG mit Sitz in Dülmen beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 mit der Pizzeria Castello UG (haftungsbeschränkt mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRB 17069) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.