Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

KUCHEM KONFERENZ TECHNIK GMBH & CO.KG

Ingenieurbüro, Konferenztechnik, Systemintegration..., VIDEOKONFERENZSYSTEME, Imagevideo, Werkstudenten, Veranstaltungstechnik, Ausbildungsstellen, EventKoop
Adresse / Anfahrt
Im Mühlenbruch 21
53639 Königswinter
2x Adresse:

Schanzenstraße 27
51063 Köln


Flottenstraße 28-42
13407 Berlin


Kontakt
39 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 39 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-10:
(Die Vermietung, Planung, Installation und der Verkauf von Konferenz-, Dolmetsch- und Veranstaltungstechnik sowie damit verbundener Tätigkeiten, insbesondere die Wartung und Reparatur sowie die Beratung und Betreuung von Konferenzen und Veranstaltungen jeglicher Art im Hinblick auf die Veranstaltungstechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Mühlenbruch 21, 53639 Königswinter. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kuchem Konferenz Technik Geschäftsführung GmbH, Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 15116), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom 27.08.2019 und 11.10.2109 das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers Walter Kuchem e.K. mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRA 6504) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing