2020-01-31: (Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere die treuhänderische Verwaltung fremden Vermögens, die Betreuung von Kreditsicherheiten und das Halten von Gesellschaftsanteilen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Moltkestr. 17, 67433 Neustadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: TAXFOX TREUHAND Unternehmensberatung GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 66654), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Schreieck, Petra, Neustadt/Wstr., *06.11.1960.
2020-03-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2019 mit der KEK Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neustadt/Wstr. verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-03-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Hoffer, Carsten, Freinsheim, *19.04.1979.