2017-03-15: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.02.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Ihre 100 % Beteiligungen an den folgenden Tochtergesellschaften: KW automotiv (Schweiz), AG, Rotkreuz/Schweiz; AP Sportfahrwerke GmbH, Gaildorf; KW automotive North America Inc., Clovis/USA; KW auomotive UK Ltd., Rochester/Großbritanien; Ningbo KW Import + Export Co. Ltd., Ningbo/China auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KW Beteiligungsholding GmbH", Fichtenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 759072) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-04-03: Von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.02.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Ihre 100 % Beteiligungen an den folgenden Tochtergesellschaften: KW automotive (Schweiz), AG, Rotkreuz/Schweiz; AP Sportfahrwerke GmbH, Gaildorf; KW automotive North America Inc., Clovis/USA; KW automotive UK Ltd., Rochester/Großbritanien; Ningbo KW Import + Export Co. Ltd., Ningbo/China auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KW Beteiligungsholding GmbH", Fichtenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 759072) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.